Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Gunnar Steinbeißer

Zu meiner Person

Gunnar Steinbeißer

ö.b.u.v. Sachverständiger
für das Gas- und Wasserinstallateurhandwerk und
Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk.

Jahrgang 1958.

Meisterprüfung im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk 1982 vor der HWK in Bayreuth.
Meisterprüfung im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk 1986 vor der HWK in Bayreuth.

Bestellung zum ö.b.u.v. Sachverständigen für das Gas- und Wasserinstallateurhandwerk und das Heizungs- und Lüftungsbauerhandwerk von der HWK Mittelfranken am 10.12.1991.

1984 Gründung eines mittelständischen Haustechnikbetriebes und alleiniger Geschäftsführer bis zum Verkauf 2017.
2019 Gründung eines technischen Büros für Haustechnik.

Meine Auftraggeber sind:

Amts- und Landgerichte — Kommunen — Bauträger — Versicherungen — Unternehmen / Betriebe — Hausverwaltungen — Privatpersonen

Diese Einsatzgebiete zählen zu
meinem Fachbereich:

  • Gerichts- und Privatgutachten
  • Beratungsleistung über die gesamte Haustechnik für Hausverwaltungen, private Auftraggeber und Kommunen
  • Begleitung und Beihilfe bei Abnahmen der Haustechnik – bei Übernahme des Gebäudes und vor Ablauf der Gewährleistung
  • Schadensbewertung für Versicherungen
  • Bewertung von haustechnischen Leistungen hinsichtlich der Ausführungen und des Kostenrahmens
  • Fragen zur Heizkostenabrechnung einschließlich Plausibililtätsberechnungen
  • Thermografie rund um die Haustechnik
  • Darlegung von Feuchte- und Schimmelschäden
  • Prüfung von Lüftungsanlagen, speziell von kontrollierten Wohnraumlüftungen
  • Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
  • Wasserproben zur Bestimmung von Legionellen nach DVGW Arbeitsblatt 551 sowie allgemeine Wasserbeprobungen

Begutachtet werden von mir
folgende Anlagen und Einrichtungen:

  • Heizung
    Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe, Wärmepumpen, Solaranlagen, Festbrennstoffanlagen, Öl- und Gasfeuerung, MSR Technik, Energie- und Wärmebedarf, hydraulischer Abgleich
  • Lüftung
    Raumlufttechnische Anlagen, Be- und Entlüftungsanlagen, kontrollierte Wohnraumlüftung, Klimaanlagen
  • Sanitär
    Sanitäre Anlagen und Ausstattungen, Gebäudeentwässerung, Gas- und Wasserinstallation, Löschwasseranlagen, Trinkwasserhygiene nach VDI/DVGW 6023

Erstellung von Gerichts- und Privatgutachten

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden durch ein Gericht zur Klärung technischer Fragen beauftragt. Das Gericht erstellt dafür gemeinsam mit den Prozessbeteiligten einen Fragenkatalog zur Beantwortung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Das Gutachten darf ausschließlich zu dem im Fragenkatalog genannten Sachverhalten und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Normen Stellung nehmen. Die Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses unterstützt Richter*innen aus technischer Sicht bei der Urteilsfindung.

Privatgutachten

Privatgutachten werden meist einseitig durch eine Partei beauftragt. Ziel der Gutachten ist die objektive und neutrale Beantwortung von technischen Fragen und Problemkreisen. Weiterhin dient es jedoch bei einem angestrebten Rechtsstreit zur Substantiierung von technischen Baumängeln oder ggfls. zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Ein vorliegendes Privatgutachten gilt allgemein als Parteigutachten und wird üblicherweise nicht bei Gericht anerkannt.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten werden gemeinsam von Auftraggeber und Ausführendem beauftragt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Tatsachenfeststellung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verbindlich sein soll. Das Ziel von Schiedsgutachten ist eine außergerichtliche Einigung der Parteien. Diese stellt im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren eine schnelle und kostengünstige Lösung dar.

Sachverständige - unabhängig und unparteiisch

In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt. Dies hat zur Folge, dass sich auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, auf dem Markt betätigen. Damit sich qualifizierte Experten von solchen Anbietern abgrenzen können, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet, dass sich Auftraggeber und Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, auf die Ergebnisse dieser neutralen Gutachten verlassen können.

Zur Sicherung des Qualitätsstandards werden kontinuierlich mindestens fünf Weiterbildungsmaßnahmen pro Jahr über den gesamten Bestellungstenor besucht.

Die für uns zuständige Handwerkskammer, ist die Handwerkskammer Mittelfranken, Sulzbacher Str. 11 – 15, 90489 Nürnberg